F A Q (Oft gestellte Fragen)
Hiermit möchten wir Antworten auf einen Teil der von Ihnen am meisten
gestellten Fragen geben. In Kroatien gibt es eine Vielzahl von Gesetzen die mit dem
Immobilienverkehr oder allgemein mit Immobilien verbunden sind. Wir haben nicht die
Absicht Sie damit zu langweilen, sondern möchten hier einfach einige Fragen bezüglich
des Erwerbes oder des Verkaufs von Immobilien beantworten. Wir werden unsere Fragen und
Antwortenliste so ergänzen, wie Ihre entsprechenden Anfragen bei uns
eintreffen. Natürlich
werden wir alle eventuell anfallenden, hier nicht enthaltenen Fragen gerne direkt über
unsere Agentur beantworten.
- WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGT EIN KÄUFER BEI
DER ERWERBUNG VON IMMOBILIEN IN KROATIEN ?
Einen Staatsangehörigkeitsnachweis der Republik Kroatien, der entweder mit einem
Heimatsschein, einem Reisepaß oder einem Personalausweis der Republik Kroatien bewiesen
werden kann. Ebenso wir auch eine Kopie dieser Dokumente akzeptiert, falls man das
Original gleichzeitig vorweisen kann.
- KÖNNEN AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER
IMMOBILIEN IN KROATIEN ERWERBEN ?
Ja. Dazu benötigen sie eine Zustimmung des Ministeriums für Rechtswesen und des
Ministeriums für Außlandsfragen. Diese Zustimmung können Bürger der Staaten beantragen
mit denen Kroatien ein Reziprozitätsabkommen unterzeichnet hat und in Ausnahmefällen
auch Bürger anderer Staaten. Das Verfahren ist wie folgt: Wenn sich ein Ausländer dafür
entschliesst eine Immobilie in Kroatien zu erwerben, muß zuerst ein Verkaufsvertrag mit
dem Verkäufer abgeschlossen werden. Dieser kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht notariell
beglaubigt werden werden. Der Vertrag wird danach, mit anderen nötigen Unterlagen an das
Außenwärtige Ministerium in Zagreb gesandt. Nachdem dieses Ministerium seine Zustimmung
erteilt, kann das Eigentum in das Grundbuch beim entsprechenden Landgericht auf den Namen
des Käufers eingetragen werden und die Erwerbssteuer entrichtet werden. Ausländer die
eine Gesellschaft in Kroatien zu gründen planen, oder schon eine gegründet
haben, können
im Namen dieser Gesellschaft frei Immobilien erwerben.
- KÖNNEN AUSLÄNDER IN KROATIEN IMMOBILIEN
VERKAUFEN ?
Alle körperlichen und rechtlichen Personen können ohne jegliche Schwierigkeiten in der
Republik Kroatien Immobilien verkaufen.
- WIE HOCH IST DIE ERWERBSSTEUER FÜR
IMMOBILIEN IN KROATIEN ?
Diese ist einheitlich auf 5% des vertraglichen Immobilienwertes festgelegt. Dieser
Steuersatz bezieht sich auf alle Immobilien und alle Immobiliengeschäfte. Der zu zahlende
Steuerbetrag wird aufgrund des Kaufpreises der Immobilie aus dem Vertrag und einer Wertschätzung
seitens des befugten Steueramtes in dessen Gebiet sich die Immobilie befindet
festgesetzt. Gemäß des Gesetzes wird Erwerbssteuer entweder vom Käufer oder dem Verkäufer
in seinem Namen bezahlt, je nach Absprache der Parteien.
- WIE HOCH IST DIE STEUER BEI EINEM
IMMOBILIENAUSTAUSCH ?
Ebenso 5% , aber hier bezahlt jeder der Inhaber der Immobilie 5% des Wertes seiner
Immobilie bei Austausch.
- WANN MUSS DIE ERWERBSSTEUER AUF IMMOBILIEN
ENTRICHTET WERDEN ?
Nach Abschluß des Kaufvertrages muß der Käufer den Immobilienkauf beim zuständigen
Steueramt binnen 30 Tagen nach dem Vertragsabschluß anmelden. Der öffentliche Notare ist
ebenso verpflichtet, eine Kopie des Kaufvetrages an das Steueramt zu senden. Der Käufer
muß binnen 15 Tagen nach Eingang des Bescheides über zu entrichtende Erwerbssteuer vom
Steueramt, diese Steuer bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges, werden für jeden Tag der
Verspätung Verzugszinsen berechnet.
- ZAHLT DER VERKÄUFER BEIM IMMOBILIENVERKAUF
STEUERN ?
Nein. Er bezahlt Steuer nur im Falle, daß er die Immobilie vor dem Ablauf von drei Jahren
nachdem er sie erworben hat verkauft und zwar zu einem Preis der höher ist als der
Beschaffungspreis. In diesem Falle ist er verpflichtet auf die Differenz zwischen dem
Erwerbs- und Verkaufspreis 35% Einkommenssteuer und Lokalsteuer nach jeweilig gültigen
Gemeindesätzen zu bezahlen.
- MUß DER KÄUFER (NEBEN DEM VERKÄUFER)
SEINE UNTERSCHRIFT AUF DEM KAUFVERTRAG BEGLAUBIGEN LASSEN ?
Dies obliegt seinem freien Willen.
- WIEVIEL ANZAHLUNG MUß MAN BEI
VERTRAGSABSCHLUß (Vorvertrag oder Kaufvertrag) ENTRICHTEN ?
Üblich sind 10% des Vertragspreises oder nach Absprache der
Vertragsparteien.
- IST ES MÖGLICH EINEN KAUFVERTRAG IM
AUSLAND ZU BEGLAUBIGEN ?
Ja. Aber wir empfehlen die Vertragsbeglaubigung in einer Botschaft oder einem Konsulat der
Republik Kroatien durchzuführen. Falls Sie den Vertrag bei einem ausländischen Notar
beglaubigen lassen, muß diese Beglaubigung durch einen Gerichtsdolmetscher in die
kroatische Sprache übersetzt werden.
- KANN MAN DIE IMMOBILIENERWERBSSTEUER AUCH
IN AUSLANDSWÄHRUNG BEZAHLEN ?
Die Steuer wird per Bank - oder Postüberweisung bezahlt. Im Falle von Zahlung in ausländischer
Währung, wird diese nach jeweils gültigem mittleren Wechselkurs der Nationalbank
Kroatien am Tage der Zahlung in Kuna umgerechnet.
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